9. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 27. Juni 2018 bei der Ge- sundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Beschwerde erhoben und was folgt beantragt: 1. Die Verfügung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonsarztamt, vom 22. Mai 2018 sei vollumfänglich aufzuheben.