1. Das Gesuch vom 19. Dezember 2017 wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass der Gesuchsgegner verpflichtet ist, Notfalldienst zu leisten. 2. Bei Nichtleistung des Notfalldienstes beträgt die Ersatzabgabe des Gesuchsgegners 500 Franken pro Diensttag, der zu leisten oder seit Beginn des Jahres 2016 zu leisten gewesen wäre. 3. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf 500 Franken, werden dem Gesuchsgegner auferlegt. Sie werden separat in Rechnung gestellt.