2. Mittels E-Mail vom 16. November 2015 stellte der Beschwerdeführer beim Leiter des Notfalldienstes Region F.___ sinngemäss ein Gesuch um Dispensation vom Notfalldienst (fortan: NFD) gegen Zahlung von CHF 2'000.00 (4 Dienste) für das Jahr 2016.4 Diesem Gesuch wurde mit Schreiben vom 26. November 2015 und 29. August 2016 ausdrücklich nicht stattgegeben. Es wurde aber festgehalten, dass der Beschwerdeführer ein entsprechendes Gesuch um eine generelle Dispensation vom NFD stellen könne, falls er grundsätzlich keinen NFD leisten möchte. Diesfalls würde er aber ersatzabgabepflichtig. Falls sich der Beschwerdeführer nicht am NFD der B.