betreffend Notfalldienststreitigkeit (Verfügung der Vorinstanz vom 22. Mai 2018) Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern I. Sachverhalt 1. A.___ (fortan: Beschwerdeführer) verfügt seit dem Jahr 2006 über eine Berufsausübungsbewilligung (fortan: BAB) als Zahnarzt im Kanton Bern.1 Im Jahr 2011 gründete er als Alleinaktionär die Gesellschaft "E.___".2 Der Beschwerdeführer ist bei Letzterer angestellter Zahnarzt.3