Seite 16 von 18 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Zusammenfassend hält die ausgesprochene Disziplinarmassnahme der Kontrolle durch die Beschwerdeinstanz stand. Die Beschwerde erweist sich damit als unbegründet und ist vollumfänglich abzuweisen. 5. Verfahrenskosten