Obwohl die Vorinstanz am 16. Januar 2018 ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen den Beschwerdeführer eröffnet hat,37 erschien im Berner Oberländer im April 201838 eine Werbekampagne des Beschwerdeführers, welche sich speziell an Patientinnen und Patienten über 50 richtet. Die Inserate enthalten wiederum unzulässige Werbung wie beispielsweise Anpreisung einer kostenlosen Beratung oder eine missverständliche ISO-Zertifizierung. Der Beschwerdeführer wurde mit E-Mail vom 13. April 2018 aufgefordert, das inkriminierte Inserat per sofort nicht mehr zu publizieren. Mit Antwort vom 13. April 2018 hat der Beschwerdeführer bestätigt, dass er dieser Forderung nachkommen werde.39