Die vorliegend verwendeten Ab-Preise sind aber auch deshalb irreführend, weil die Patienten keine Kenntnis über die effektiv anfallenden Behandlungskosten haben und voreilig zur Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Behandlung verleitet werden. Die Eruierung der Behandlungskosten bedarf nämlich der Kenntnisnahme des Gesundheitszustandes und der Wünsche des Patienten sowie einer konkreten Befundaufnahme, Diagnose und einer mit ihm sorgfältig abgestimmten Behandlungsplanung. Dies setzt zwingend einen Kontakt zwischen Zahnarzt und Patienten voraus.