Die Wahl der Medizinalperson soll aufgrund deren beruflichen Tüchtigkeit und qualitativ hochstehenden medizinischen Dienstleistung erfolgen und nicht rein aufgrund des Preiskriteriums. Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass Medizinalpersonen nicht von kommerziellen Interessen geleitet werden, sondern einzig ihrem Wohl verpflichtet sind. Die vorliegend verwendeten Ab-Preise sind aber auch deshalb irreführend, weil die Patienten keine Kenntnis über die effektiv anfallenden Behandlungskosten haben und voreilig zur Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Behandlung verleitet werden.