In den Inseraten vom November 2016 wird mit einem Gutschein „GUTSCHEIN C.___“ für eine Erstuntersuchung geworben. Hierbei handelt es sich um eine kostenlose Medizinalbehandlung. Die Gewährung von Gutscheinen oder Vorteilen sind mit dem Berufsbild der Medizinalberufe nicht vereinbar, da sie Patienten zu intensiveren medizinischen Behandlungen verleiten.26