In den Vorakten befinden sich drei beispielhafte Inserate aus dem Zeitraum November 2016 bis März 2017, welche in Printmedien im Raum Thun publiziert wurden.24 Bei diesen Printmedien handelt es sich um Tageszeitungen im klassischen Zeitungsformat. Bei den streitbetroffenen Inseraten handelt es sich um ganzseitige Inserate. Dies ist gestützt auf die obigen Erwägungen noch nicht per se zu bemängeln.25 Von der Gestaltung und Aufmachung her erinnern sie jedoch stark an Werbung kommerzieller Waren- und Dienstleistungsanbietern, bei denen reklamehafte Anpreisungen und Übertreibungen üblich sind.