Er könne nicht nachvollziehen, weshalb in einer Printanzeige keine Preisangabe erscheinen solle, während die Webseiten voll mit Preisangaben und Tarifen seien. Eine Webseite mit einer Tarifveröffentlichung sei genauso eine Preisangabe an die Öffentlichkeit wie in einer Zeitung. Der Beschwerdeführer hält in seiner Beschwerde ausserdem fest, dass sie QM-zertifiziert seien und deshalb auch berechtigt seien, dies zu veröffentlichen.