Auch wenn der Zahnarzt im Interesse seines Patienten und im Hinblick auf einen bestimmten Erfolg hinzuwirken hat, ist der Eintritt des Erfolgs nicht garantierbar.21 Zudem kommt die „Einheilgarantie“ einer kostenlosen Medizinalbehandlung gleich, da der Patient für den Fall, dass ein Implantat nicht einheilen sollte, entweder sein Geld zurückbekommt oder ein kostenloses neues Implantat erhält. Kostenlose Medizinalbehandlungen sind mit dem Berufsbild der Heilberufe nicht vereinbar, weil sie Patienten – ungeachtet möglicher gesundheitlicher Risiken – zu intensiveren medizinischen Behandlungen verleiten. Daher sind sie unzulässig.