Umstritten ist jedoch, ob der Beschwerdeführer mit der Publikation diverser Inserate gegen werberechtlichen Vorschriften und damit gegen Berufspflichten verstossen hat. Ebenso zu prüfen ist, ob dem Beschwerdeführer eine Verletzung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung anzulasten ist. Der Vorwurf der Missachtung von werberechtlichen Vorschriften besteht aus drei Sachverhaltskomplexen. Im Nachfolgenden wird daher jeder einzeln geprüft und rechtlich gewürdigt. Im Anschluss daran wird der zweite Vorwurf der Verletzung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung behandelt.