1. X.___ (fortan: Beschwerdeführer) verfügt seit dem 7. Januar 2015 über eine Berufsausübungsbewilligung als Zahnarzt im Kanton Bern. Er betreibt zusammen mit seiner Ehefrau die Zahnarztpraxis A.___. 2. Mit Schreiben vom 16. Januar 2018 eröffnete das Kantonsarztamt des Kantons Bern (fortan: Vorinstanz) ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen den Beschwerdeführer und stellte ihm aufgrund wiederholter Verletzungen von werberechtlichen Vorschriften sowie wegen unsorgfältiger Berufsausübung die Anordnung eines Verweises in Aussicht. Im selben Schrei- Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern