5.3 Zu prüfen bleibt, welche Auswirkungen die Beurteilung der Wohnsituation auf die Berechnung des GBL der Beschwerdeführerin hat. 31 Vgl. dazu Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich, Zürich 2012, Kapitel 6.2.03 „Erweiterte Sachverhaltsabklärung bei familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaften bzw. Zweck-Wohngemeinschaften“, Ziffer 4.2 32 Vgl. Beschwerdebeilage 3: Untermietvertrag vom 23.01.2018 zwischen dem Lebenspartner und dem Mitbewohner Seite 10 von 12 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern