4.3.5 Zur Berechnung des GBL wird im BKSE-Handbuch festgehalten, dass in familienähnlicher Wohngemeinschaft lebende Personen derjenige Grundbedarf ausgerichtet wird, welcher einer Person in einer Unterstützungseinheit gleicher Grösse ausgerichtet wird. Da in Zweck- Wohngemeinschaften die Synergieeffekte grösstenteils entfallen, ist bei der Berechnung des Grundbedarfs – unabhängig von der Anzahl Personen im Haushalt – auf den Grundbedarf für einen Einpersonenhaushalt bzw. für die jeweilige Unterstützungseinheit (z.B. Elternteil mit Kind in einer WG) abzustellen. Dieser wird um 10 Prozent reduziert.30