4.3.2 Personen oder Gruppen, die ihre Haushaltsfunktionen (Wohnen, Essen, Waschen, Reinigen usw.) gemeinsam ausüben und/oder finanzieren, also zusammenleben, ohne ein Ehepaar oder eine Familie zu bilden (z.B. Geschwister, Kolleginnen, Freunde usw.), werden als familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft bezeichnet. Indizien für eine familienähnliche Wohngemeinschaft sind langjährige Wohngemeinschaften mit den gleichen Personen, gemeinsame Freizeitaktivitäten oder eine beendete Konkubinatsbeziehung und ähnliches. Sind die Personen verwandt, wird immer von einer familienähnlichen Wohngemeinschaft ausgegangen.27