4.2.2 Bei Personen in einer Zweck-Wohngemeinschaft wird der GBL unabhängig von der gesamten Haushaltsgrösse festgelegt. Er bemisst sich nach der Anzahl Personen in der Unterstützungseinheit. Der entsprechende Grundbedarf wird um 10 Prozent reduziert. Unter den Begriff Zweck-Wohngemeinschaften fallen Personengruppen, welche mit dem Zweck zusammen wohnen, die Miet- und Nebenkosten gering zu halten. Die Ausübung und Finanzierung der Haushaltsfunktionen (Wohnen, Essen, Waschen, Reinigen usw.) erfolgt vorwiegend getrennt.