Falls von einer reinen Zweckgemeinschaft ausgegangen würde, wäre der GBL unabhängig von der gesamten Haushaltsgrösse festzulegen und würde sich nach Anzahl Personen der Unterstützungseinheit minus 10 Prozent bemessen. Der GBL wäre demnach auf CHF 877.00 (CHF 986.00 minus 10 Prozent) festzulegen. Die Reduktion im Umfang von 10 Prozent, welche sich in Bezug auf das Zusammenleben mit dem Mitbewohner ergäbe, sei in der Reduktion um CHF 231.00 (CHF 986.00 minus CHF 755.00), was 23.4% von CHF 986.00 entspricht, bereits enthalten. Seite 5 von 12 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern