2.2 Der bisher budgetierte GBL betrug CHF 879.30. Die Beschwerdeführerin verlangt in ihrer Beschwerde der GBL sei auf CHF 755.00 statt CHF 606.00 festzulegen. Der Streitgegenstand dieses Verfahrens reduziert sich somit um den nicht strittigen Betrag von CHF 124.30. 3. Argumentationen der Verfahrensbeteiligten