Die Benutzung des Telefons, das Sprechen auf den Anrufbeantworter sowie die Lektüre geschäftlicher E-Mails schliesslich stellen reine Tathandlungen (Realakte) dar. Realakte werden im Rahmen der behördlichen Auftragserfüllung vorgenommen und sind keine Verfügungen, auch wenn sie einen tatsächlichen Erfolg herbeiführen sollen und dadurch einen gewissen Einfluss auf die individuelle Rechtsstellung haben können.