Aktenkundig ist ferner die Beschwerde eines ehemaligen Patienten gegen den Beschwerdeführer wegen Amtsmissbrauchs als Vertrauensarzt des Strassenverkehrsamtes des Kantons Bern: Dem Bericht lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer der Medizinischen Kontrolle des Strassenverkehrsamtes ohne Vornahme einer Untersuchung ein Arztzeugnis zugestellt hat. In diesem Zeugnis hat er dem Patienten zu Unrecht dessen charakterliche Eignung für das Führen eines Personenfahrzeuges abgesprochen.65