Die Patientinnen und Patienten können die Herausgabe der Behandlungsunterlagen verlangen. Damit fehlt es vorliegend nicht nur an der Vertrauenswürdigkeit gegenüber Gesundheitsbehörden, sondern auch an der Vertrauenswürdigkeit gegenüber seinen Patienten und Patientinnen: Ein Arzt muss für seine Patienten und Patientinnen erreichbar und ein zuverlässiger Ansprechpartner sein.