Der Beschwerdeführer argumentiert, bei der Beschränkung der Abrechnungsmöglichkeit gewisser ärztlicher Leistungen habe es sich seiner Ansicht nach um einen Systemfehler gehandelt, weswegen er bei Überschreitung einer Tarifposition die Leistungen unter einer anderen Tarifposition mit gleich hohen Taxpunkten verbucht habe, um eine Vergütung sämtlicher Leistungen zu erhalten.41 Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft am 16. Februar 2017 hatte er dieses spezifische Argument jedoch nicht angerufen, sondern folgende Aussage gemacht: "Nein, es gibt keine zeitlichen Einschränkungen, man kann den