Ihm werde vorgeworfen, in einem Zeitraum von zwei Jahren einen Betrag von rund CHF 20‘000.00 unrechtmässig erwirtschaftet zu haben, was in etwa einem Wochenumsatz seiner ehemaligen Praxis entspreche. Ein solcher Betrag wäre für ihn kaum ins Gewicht gefallen und wäre das Risiko einer strafbaren Handlung nicht wert gewesen. Auch habe er gemäss dem Trustcenter der Berner und Solothurner Ärzte im Vergleich zu den anderen Ärzten mit seinen verrechneten Kosten mit 93 % massiv unter dem Durchschnitt gelegen. Wäre es ihm darum gegangen, seinen Umsatz auf Kosten anderer zu steigern, hätte er dies auch auf eine dem TARMED-Tarifsystem konforme Art machen können, indem er weniger effizient gearbei-