Ein am 28. September 2018 veröffentlichten Artikel zeige überdies auf, dass rund 42 % der Hausärzte zur Abrechnung ihrer Leistungen auf andere Tarifpositionen ausweichen würden. Eine beträchtliche Zahl der Hausärzte handle somit genauso, wie ihm zur Last gelegt werde, was darauf schliessen lasse, dass der Strafbefehl vom 28. März 2017 und somit die Grundlage für die Sachverfügung vom 25. Oktober 2017 falsch seien, da sonst 42 % der Ärzte die Berufsausübungsbewilligung entzogen werden müsste.18