Er habe stets nur tatsächlich erbrachte ärztliche Leistungen in Rechnung gestellt und zu den richtigen Taxpunkten verrechnet. Wie offenbar im Kanton Bern unter den praktizierenden Ärzten üblich und wie ihm zu Beginn seiner ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz auch so gezeigt worden sei, habe er die ärztlichen Leistungen bei mengenmässiger Überschreitung unter einer anderen Tarifposition mit gleich hohen Taxpunkten (TP) verbucht. Er habe nicht gewusst, keinen Anspruch auf die Vergütung sämtlicher erbrachter ärztlicher Leistungen von den Krankenkassen zu haben. Die Fehlerhaftigkeit seiner Abrechnung sei ihm zu keinem Zeitpunkt bewusst gewesen.