Der Beschwerdeführer äussere sich in diesen Protokollen stets wie folgt: Von November 2014 bis 30. April 2017 habe er als Heimarzt im Pflegezentrum B.___ gearbeitet. All seine ärztlichen Leistungen habe er mit dem Onlineverwaltungstool "MediOnline" der Ärztekasse abgerechnet. Er habe stets, so auch im fraglichen Zeitraum, jede Visite im Pflegezentrum B.___ dokumentiert und die jeweils erbrachten Leistungen in einer schriftlichen Visitenliste aufgeführt. Gestützt auf diese Visitenliste habe er die Leistungen im "MediOnline" gebucht. Dieses habe die Abrechnungen elektronisch an die Ärztekasse zur Rechnungsstellung an die Krankenkassen weitergeleitet.