gung vom 9. Februar 2018 Seite 3 von 28 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 8. Am 12. Februar 2018 erhob der Beschwerdeführer bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Beschwerde gegen die Sachverfügung vom 25. Oktober 2017 und beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 25. Oktober 2017 sowie die temporäre oder permanente Wiedererteilung der Berufsausübungsbewilligung. 9. Am 15. Februar 2018 um 8 Uhr wurde die Praxis des Beschwerdeführers behördlich geschlossen.7