2. Die Zwangsvollstreckung wird am Donnerstag, 15. Februar 2018, 08:00 Uhr, durch je eine Vertretung des Kantonsarztamtes, des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland sowie der Kantonspolizei Bern (Regionalpolizei Bern) in der ärztlichen Praxis von X.___ an der [Adresse] durchgeführt. 3. Die aus der Zwangsvollstreckung resultierenden Kosten werden X.___ in einer separaten Verfügung zur Bezahlung auferlegt. 4. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.