Aus dem Strafbefehl gehe hervor, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 25. November 2014 bis 25. September 2016 in seinen Rechnungen an die A.___ (Krankenversicherung) für Leistungen im Pflegezentrum B.___ zu Unrecht verschiedene Tarifpositionen aufgeführt habe, wodurch die A.___ (Krankenversicherung) einen Vermögensschaden in der Höhe von insgesamt CHF 35‘515.25 erlitten habe.