2. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2017 hat das Kantonsarztamt (KAZA; fortan: Vorinstanz) dem Beschwerdeführer die Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Bern wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit entzogen. Den Bewilligungsentzug begründete die Vorinstanz im Wesentlichen damit, dass der Beschwerdeführer mit rechtskräftigem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 28. März 2017 wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (gewerbsmässig) und Urkundenfälschung (mehrfach) für schuldig erklärt worden sei.