betreffend die Vollstreckung des Entzugs der Berufsausübungsbewilligung als Arzt; Schliessung der ärztlichen Praxis an der [Adresse]; Beschlagnahmung der Behandlungsdokumentationen und der elektronischen Datenträger (Verfügung der Vorinstanz vom 9. Februar 2018) Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern I. Sachverhalt 1. X.___ (fortan: Beschwerdeführer) verfügte seit dem 3. Januar 2012 über eine Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Bern.