Die Kostennote des Vertreters der Beschwerdeführenden vom 27. Februar 2019 beläuft sich auf CHF 9'670.45 (Honorar: CHF 8'333.35, Auslagen: CHF 645.70, Mehrwertsteuer: CHF 691.40). Streitgegenstand ist vorliegend die Rechtsmässigkeit der Abschreibung, daher ist die Schwierigkeit der Sache als leicht unterdurchschnittlich einzustufen.