Die Verfügung hat für die Verwaltungstätigkeit und für die Verwaltungsrechtspflege zentrale Bedeutung. Sie ist einerseits die wichtigste Handlungsform der Rechtsanwendung. Mit ihr werden verwaltungsrechtliche Rechtsverhältnisse für die Beteiligten verbindlich und erzwingbar festgelegt. Andererseits ist die Verfügung – als Institut der Verwaltungsrechtspflege – Gegenstand der Anfechtung (Anfechtungsobjekt), wenn eine der beteiligten Personen das Rechtsverhältnis oberinstanzlich überprüfen lassen will. 29 Ein Verwaltungsverfahren kann auf zwei verschiedene Arten ausgelöst werden. Von Amtes wegen wird ein Verfahren eröffnet, wenn die Erfüllung der behördlichen Aufgaben erfordert,