Einem entsprechenden Verfahren fehle jegliche Grundlage, was einen Rechtsstreit über die Ausrichtung eines Bonus oder die Auferlegung eines Malus umfassend verunmögliche. Demnach seien die Bonus-Malus-Verfahren der Jahre 2014 bis 2016 infolge Untergangs der Streitsache gegenstandslos geworden und zu Recht als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben worden.