der bernischen Sozialhilfegesetzgebung in der Praxis wegen zahlreichen Unsicherheiten nicht in der Lage ist, verlässliche Aussagen zur Kosteneffizienz der Sozialdienste zu machen. Ein Berechnungsmodell der vorliegenden Art ist nie vollständig, d.h. kann nie alle massgebenden Faktoren berücksichtigen und führt damit zu einer gewissen Ungleichbehandlung der Gemeinden im Kanton Bern. Dadurch liegt eine Willkür in der Rechtsetzung und unrechtmässige Ungleichbehandlung der Gemeinden vor. Die gesetzlichen Grundlagen des Bonus-Malus-Systems sind demnach verfassungswidrig und nicht anzuwenden.