3.6 Betreffend die gerügte Verletzung der Begründungspflicht ist Folgendes festzuhalten: Die angefochtenen Abschreibungsverfügungen vom 19 Januar 2018 enthalten nebst einer kurzen Sachverhaltsdarstellung (Erwägung 1), einer Begründung der Aufhebung der Sistierung (Erwägung 2.1) und der Vereinigung der Verfahren (Erwägung 2.2) die folgende kurze Begründung der Abschreibung der Verfahren (Erwägung 2.3):