Der Expertenbericht zur Kosteneffizienz der Sozialdienste des Kantons Bern, welcher dem Beschwerdeentscheid zu Grunde liege, sei im Rahmen der Medienmitteilung publiziert worden. Den Beschwerdeentscheid, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig gewesen sei, habe der Kanton nicht veröffentlicht; er hätte aber von den Gemeinden im Hinblick auf eine Beschwerdeführung bei der GEF einverlangt werden können. In Anbetracht dieser Umstände erstaune die Behauptung der Beschwerdeführenden, ihnen sei keine Einsicht in die massgebenden Dokumente gewährt worden.