Namentlich sei auch darüber informiert worden, dass den Gemeinden aufgrund dieses Entscheides weder Boni ausgerichtet noch Mali auferlegt werden könnten, was sich insbesondere auf die sistierten Bonus-Malus-Verfahren auswirke. In der Medienmitteilung sei zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass der Entscheid der GEF innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden könne. Der Expertenbericht zur Kosteneffizienz der Sozialdienste des Kantons Bern, welcher dem Beschwerdeentscheid zu Grunde liege, sei im Rahmen der Medienmitteilung publiziert worden.