3.2 Mit Beschwerdevernehmlassung vom 2. Mai 2018 führt die Vorinstanz aus, der Kanton Bern habe wenige Tage nach Erlass des Beschwerdeentscheids vom 31. August 2017 am 5. September 2017 eine Medienmitteilung mit dem Titel «Berechnung der Kosteneffizienz der Sozialdienste in der wirtschaftlichen Sozialhilfe; Beschwerde gutgeheissen: Das gewählte Bonus- Malus-Modell ist zu wenig verlässlich.» publiziert. Es sei ausführlich darüber informiert worden, Seite 13 von 29 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern