Am 31. August 2017 habe die GEF die Beschwerde einer „Malus- Gemeinde" gutgeheissen und offenbar entschieden, dass die gesetzlichen Grundlagen des Bonus-Malus-Systems verfassungswidrig und nicht anzuwenden seien. Gestützt auf diesen Entscheid sowie ein „Expertengutachten" habe die Vorinstanz am 19. Januar 2018 das Vorliegen von Willkür in der Rechtsetzung und damit der Verfassungswidrigkeit der Bonus-Malus- Regelung behauptet sowie das hängige Verfahren der Beschwerdeführenden als gegenstandslos betrachtet und förmlich abgeschrieben.