3.1 Mit Beschwerden vom 21. Februar 2018 machen die Beschwerdeführenden geltend, aufgrund von Beschwerdeverfahren von Gemeinden, denen Mali auferlegt worden seien, habe die Vorinstanz sämtliche Bonus-Zahlungen und Malus-Auferlegungen der Jahre 2014, 2015 und 2016 sistiert. Am 31. August 2017 habe die GEF die Beschwerde einer „Malus- Gemeinde" gutgeheissen und offenbar entschieden, dass die gesetzlichen Grundlagen des Bonus-Malus-Systems verfassungswidrig und nicht anzuwenden seien.