SHG (bezüglich der Gutschreibung eines Bonus oder Belastung mit einem Malus) ausdrücklich von den Gemeinden (und nicht den Trägerschaften) sprechen. Der Gesetzgeber hat somit bewusst zwischen «Gemeinden» und «Trägerschaften» unterschieden. Deswegen darf nicht einfach angenommen werden, mit der «Trägerschaft» i.S. von Art. 80d Abs. 4 SHG seien in jedem Fall die Gemeinden gemeint. Vielmehr ist im Einzelfall von Amtes wegen zu prüfen, wer Trägerschaft des jeweiligen Sozialdienstes ist.