8. Mit unaufgeforderter Eingabe vom 31. August 2018 nahmen die Beschwerdeführenden Stellung zur Beschwerdevernehmlassung vom 2. Mai 2018 und reichten die Organisationsreglemente der Beschwerdeführer 24 und 31 ein. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen