4 Art. 10 Abs. 2 Bst c OrV GEF Seite 6 von 29 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern währung des rechtlichen Gehörs sowie der Zulässigkeit der Abschreibung der Bonus-Malus- Verfahren der Jahre 2014, 2015 und 2016. 7. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 2. Mai 2018 die Abweisung der Beschwerden vom 21. Februar 2018, soweit darauf eingetreten werden könne.