b. Es sei vorerst darüber zu entscheiden, welcher Körperschaft im vorliegenden Verfahren die Eigenschaft als Partei mit Legitimation zur Beschwerdeführung zukommt (Gemeinden oder ausschliesslich Gemeindeverband/ Sitzgemeinde als Anspruchsinhaber und beschwerdelegitimierte Partei?). 6. Mit Instruktionsverfügung vom 2. März 2018 vereinigte das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GEF leitet,4 die durch die 46 Beschwerden anhängig gemachten Verfahren in das vorliegende Beschwerdeverfahren 2018.GEF.322 und beschränkte das Verfahren vorerst auf die Fragen der Legitimation der Beschwerdeführer 17, 24 und 31, der Ge-