b. Erwägt die GEF, über die Bonusberechtigung in der Sache zu entscheiden, sei vorerst darüber zu entscheiden, welcher Körperschaft im vorliegenden Verfahren die Eigenschaft als Partei mit Legitimation zur Beschwerdeführung zukommt (Gemeinden oder ausschliesslich Gemeindeverband/ Sitzgemeinde als Anspruchsinhaber und beschwerdelegitimierte Partei?). - alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge - 5. Die Beschwerdeführer 17, 24 und 31 beantragen unter Ziffer 2.b. zusätzlich was folgt: