a. Das mit vorliegender Beschwerde anhängig gemachte Verfahren sei mit sämtlichen weiteren Beschwerdeverfahren von an sich bonusberechtigten Gemeinden bzw. Trägerschaften der Sozialdienste gegen die inhaltlich jeweils gleichlautenden Abschreibungsverfügungen des Sozialamtes des Kantons Bern vom 19. Januar 2018 zu vereinigen.