Da in all diesen Verfahren dieselben Rechtsfragen zu klären waren, wurde das Verfahren vorerst nur in einem Fall (Leitverfahren; GEF.2014-12496) bis zum materiellen Entscheid weitergeführt, während die übrigen Verfahren sistiert wurden. Da der Ausgang dieses Leitverfahrens zudem einen direkten Einfluss auf alle künftigen Verfügungen betreffend die Festlegung von Boni und Mali hatte, wurden sämtliche Bonus-Malus-Verfahren für die Jahre 2014, 2015 und 2016 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Leitverfahrens sistiert. Dieses konnte inzwischen abgeschlossen werden: Mit rechtskräftigem Beschwerdeentscheid vom 31. August 2017 ist die GEF zum Schluss gekommen, dass Art.